Sicherheitsregister Brand

Sicherheitsregister Brand

Referenz: 787-854

Detaillierte Beschreibung

Gemäß der französischen Gesetzgebung sind die öffentlichen Einrichtungen (ERP) verpflichtet, ein Sicherheitsregister zu führen, in dem die wesentlichen Informationen für den reibungslosen Ablauf des Sicherheitsdienstes festgehalten sind, insbesondere die Wartung von Feuerlöschern, Notbeleuchtungsblöcken, Rauchabzugsklappen, Feuerlöschhydranten, Feuerüberwachungssystemen vom Typ 1 bis Typ 4.
  • Dieses Sicherheitsregister liefert den Behörden bei Katastrophenfall Entscheidungshilfen.
  • Es gewährleistet, dass die Einrichtung alle notwendigen Wartungsarbeiten für ihre Sicherheit auf dem neuesten Stand hat.
  • Das Register muss der Sicherheitskommission zur Verfügung stehen, für Kontrollen und für Ihren Versicherer im Schadensfall oder zur Festlegung Ihres Versicherungsvertrags.